Anfrage zur Anpassung der Kosten der Unterkunft und Heizung
Die Linksfraktion stelle während des Ausschusses für Arbeit und Soziales folgenden Antrag:
Im vergangenen Oktober antwortete die Bundesregierung (BT-Drs. 20/9447) auf eine kleine Anfrage (BT-Drs. 20/8931) der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag zur Wohnkostenlücke 2022, dass in rund 338.000 Bedarfsgemeinschaften in der Bundesrepublik im Jahr 2022 die tatsächlich laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung die anerkannten und übernommenen Kosten überstiegen haben.
Das entspricht rund 13 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften. Es entstand im Jahr 2022 mithin eine Wohnkostenlücke, also eine Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung, in Höhe von 382 Millionen Euro.
Jobcenter definieren eine “Angemessenheitsgrenze”, bis zu der sie die Wohnkosten für Leistungsberechtigte übernehmen. Das Problem dabei ist: Die Realmieten steigen viel schneller als die “Angemessenheit” hinterher kommt.
Bundesweit bleiben die betroffenen Haushalte jeden Monat auf durchschnittlich 94 Euro
sitzen, welche in den meisten Fällen wahrscheinlich aus dem Regelsatz bestritten werden
müssen. Diese zusätzlichen Kosten drücken die Menschen unter das Existenzminimum.
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
- Wie bewertet die Verwaltung die aktuellen Mietobergrenzen in Gelsenkirchen angesichts der oben genannten Wohnkostenlücke im Jahr 2023?
- Gab es seit der Mitteilungsvorlage (Drucksache 20-25/4759) vom 03.05.2023 neue Erkenntnisse bezüglich einer “Angemessenheit” der Mietobergrenzen?
- Das Bundessozialgericht (BSG) hat weitere Urteile gefällt, welche die Schlüssigkeit zur Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten bezweifeln. Sind der Stadt Gelsenkirchen weitere Urteile von Obergerichten bekannt? Wenn ja, welche Auswirkung werden diese auf zukünftige Zahlungen von KDU haben?
4. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen zwei Jahren (2022, 2023) in Gelsenkirchen durch das Jobcenter die tatsächlichen Kosten nicht übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Bedarfsgemeinschaft, Höhe der übernommenen tatsächlichen Kosten und durchschnittlicher Dauer der Übernahme)
5. Wie viele Bedarfsgemeinschaften in Gelsenkirchen mussten in den vergangenen zwei
Jahren (2022, 2023) ihre tatsächlichen Kosten der Unterkunft senken? (Bitte aufschlüsseln nach Maßnahme zur Senkung, Anzahl der betroffenen Personen, Anzahl der Aufforderungen und tatsächlich durchgeführten Maßnahmen zur Senkung)
Wir bitten die Sachdarstellung nach SGB II (Bürgergeld) und SGB VII (Grundsicherung)
aufzuschlüsseln.