Anfrage zur Einführung von T30 Zonen

Anfrage für den Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung. Die neue Straßenverkehrsordnung ist am 11. Oktober 2024 in Kraft getreten. Mit dieser Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften will die Bundesregierung insbesondere neue Handlungsspielräume für Länder und Kommunen eröffnen.

Lokale Entscheidungsträger erhalten damit mehr Möglichkeiten, den Mobilitäts- und Straßenverkehr sowie den Fußverkehr zu regeln.

                                                                                                         

 

 

 

 

 

Die neue Straßenverkehrsordnung ist am 11. Oktober 2024 in Kraft getreten. Mit dieser Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften will die Bundesregierung insbesondere neue Handlungsspielräume für Länder und Kommunen eröffnen.

Lokale Entscheidungsträger erhalten damit mehr Möglichkeiten, den Mobilitäts- und Straßenverkehr sowie den Fußverkehr zu regeln. Laut der neuen StVo können Verkehrsbehörden der Länder und Kommunen in Zukunft leichter eine Tempobeschränkung von 30 Kilometer pro Stunde anordnen, und zwar in Bezug auf Vorfahrtstraßen, Spielplätze und viel genutzte Schulwege. Die Linke. Setzt sich schon seit Jahren für eine Erweiterung von Tempo 30 Zonen im Straßenverkehr ein.

In Anbetrachtdieser Änderung der StVo fragt Die Linke. an:

  1. An welchen der Straßen, die in den letzten Jahren besonders in der Diskussion waren (z.B. Middelicher Straße),  ist jetzt  nach der neuen StVo die Einführung von T 30 Zonen möglich?

 

2. Gibt es neben der Tempo 30 Erleichterung auch Handlungsbedarf in den weiteren Bereichen,  die durch die neue StVo geregelt wurden wie z.B. 

a) Bewohnerparken

b) Sonderfahrspuren

c) Flächen für den Rad- und Fußverkehr