Gelsenkirchen billigt Werben für’s Sterben!
Bürgeranregung nach § 24 GO NRW abgelehnt – Linksfraktion stimmt als Einzige für den Antrag
In der letzten Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschusses (HFBP) der Stadt Gelsenkirchen wurde nicht nur über das Bäderkonzept gesprochen, wie die Pressedarstellungen den Eindruck vermitteln. Nach Beschluss der Tagesordnung ging es zunächst um eine Anregung eines Bürgers.
Jede Bürgeranregung, die bei der Stadt eingeht, wird vom entsprechenden Fachressort beurteilt. Je nachdem erfolgt der Ratschlag, der Anregung zu folgen oder diese abzulehnen.
Sobald männliche Einwohner das 18. Lebensjahr erreichen, werden ihre Adressdaten an die Bundeswehr zwecks Anwerbung übermittelt. Bei der vorliegenden Bürgeranregung, hat der Petent vorgeschlagen, Jugendliche, bei denen die Weitergabe Ihrer Daten an die Bundeswehr bevorsteht, ebenso wie deren Eltern, anzuschreiben und über die beabsichtigte Datenweitergabe zu informieren. Diesem Schreiben sollte ein Musterwiderspruch beigefügt werden.
Der zuständige Dezernent riet dem HFBP, diese Eingabe abzulehnen. Er ist der Auffassung, dass die Bekanntmachung der Datenweitergabe in den üblichen öffentlichen Bekanntmachungsportalen ausreichend ist. Öffentliche Bekanntmachungsportale sind z.B. Amtsblätter, öffentliche Bekanntmachungen in der Tageszeitung oder öffentliche Aushänge bei Amtsgerichten. Außerdem wird bei der Anmeldung einer Person im Einwohnermeldeamt hierauf hingewiesen.
Die Mehrheit der Ausschussmitglieder folgte dem Ratschlag der Verwaltung und stimmte zu. Lediglich DIE LINKE. stimmte gegen den Beschluss der Verwaltung.
DIE LINKE. ist in Deutschland die einzige demokratische Partei, die sich grundsätzlich gegen Kriege und somit auch gegen jegliche Anwerbeversuche der Bundeswehr ausspricht. Immer wieder erscheint die Bundeswehr auf Berufs- und Ausbildungsmessen oder geht in Schulen, um Personal für sich zu gewinnen. Aus Sicht der LINKEN dürfen Werbeaktionen der Bundeswehr auf keinen Fall durch öffentliche Kräfte unterstützt werden. Dazu gehört auch die Datenweitergabe durch Einwohnermeldeämter.
Wer weiß denn schon, dass ein schriftlicher Widerspruch notwendig ist, um von Werbeaktionen der Bundeswehr verschont zu bleiben?
DIE LINKE. Ratsfraktion Gelsenkirchen rät daher allen Eltern, schon bei der Anmeldung der Geburt eines Kindes beim Einwohnermeldeamt Widerspruch gegen die in 18 Jahren bevorstehende Datenweitergabe einzulegen. Und nicht nur das, der Widerspruch muss bei jedem Umzug in eine andere Gemeinde wiederholt werden.
<link file:246430 - link-download "download link">Eingabe des Petenten</link>
<link file:246431 - link-download "download link">Beschlussvorlage der Verwaltung</link>
