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Digitale Souveränität und open Source

Anfrage im Rat

Betreff: Digitale Souveränität der Stadt Gelsenkirchen

Begründung:

Die digitale Infrastruktur öffentlicher Verwaltungen ist heute in hohem Maße von wenigen globalen IT-Konzernen abhängig, die überwiegend ihren Sitz in den USA haben. Diese Abhängigkeit ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern zunehmend auch eine politische und sicherheitspolitische Frage.

Die politische Entwicklung in den USA, insbesondere die Präsidentschaft von Donald Trump, hat deutlich gemacht, wie schnell internationale Vereinbarungen, Bündnisse und Rücksichtnahmen auf europäische Interessen relativiert oder aufgekündigt werden können. Trump gilt als äußerst unberechenbar, verfolgt offen eine Politik des „America First“ und hat wiederholt mit wirtschaftlichem Druck, Sanktionen und der Missachtung europäischer Institutionen agiert.

Große IT-Konzerne stehen in enger Wechselwirkung mit US-amerikanischer Politik, nationalem Recht und sicherheitsbehördlichen Zugriffsmöglichkeiten. Daraus ergibt sich für europäische Kommunen ein reales Risiko: Politische Konflikte, Handelsstreitigkeiten oder geopolitische Eskalationen könnten dazu führen, dass digitale Dienste eingeschränkt, verteuert, kontrolliert oder im Extremfall abgeschaltet werden („Switch-off-Szenario“).

Vor diesem Hintergrund ist der Einsatz von Open-Source-Software nicht nur eine technische oder finanzielle Entscheidung, sondern eine Frage demokratischer Kontrolle, digitaler Selbstbestimmung und öffentlicher Daseinsvorsorge. Kommunen müssen handlungsfähig bleiben – auch in Krisen, auch unabhängig von externen politischen Machtverschiebungen.

Im Zusammenhang mit der zunehmenden Abhängigkeit öffentlicher Verwaltungen von proprietärer Software internationaler IT-Konzerne bitte ich um Auskunft zur digitalen Strategie der Stadtverwaltung Gelsenkirchen.

Fragen:

1) Wie bewertet die Stadt Gelsenkirchen vor diesem Hintergrund das Risiko, dass politische oder wirtschaftliche Konflikte zu Einschränkungen digitaler Infrastruktur führen könnten?

2) Welche praktischen Auswirkungen hätte ein kurzfristiger Ausfall oder die Einschränkung zentraler proprietärer Software-, Cloud- oder Lizenzdienste auf den Verwaltungsbetrieb?
Existieren Notfall- bzw. Exitpläne für ein solches Szenario?

3) In welchem Umfang setzt die Stadtverwaltung Gelsenkirchen derzeit auf Open-Source-Software (z. B. Betriebssysteme, Office-Anwendungen, Server- und Fachsoftware)?

4) Welche Mehrkosten oder Einsparpotenziale sieht die Verwaltung bei einem schrittweisen Umstieg auf Open-Source-Lösungen?

5) Wurde in der Stadt Gelsenkirchen jemals ein Ansatz geprüft oder getestet, der sich an der Open-Source-Strategie der Stadt München orientiert hat („LiMux“)? Falls nicht: Welche Gründe standen einer solchen Prüfung bislang entgegen?

6) Welche personellen und organisatorischen Voraussetzungen (Schulungen, IT-Kompetenzaufbau) wären notwendig, um Open Source langfristig erfolgreich einzusetzen?

7) Ist die Stadtverwaltung bereit, gemeinsam mit anderen Kommunen oder auf Landes- bzw. Bundesebene kooperative Open-Source-Lösungen zu entwickeln oder zu nutzen?

 

 

Abschiebung eines syrischen Geflüchteten am 23.12.2025

Anfrage im ASA

Anfrage desRatsmitglieds Bettina Peipe

Abschiebung eines syrischen Geflüchteten am 23.12.2025 - Datenschutzverstöße und kommunale Abschiebepraxis

Begründung:

Am 23. Dezember 2025 wurde durch die Stadt Gelsenkirchen ein syrischer Geflüchteter nach Syrien abgeschoben. Medienberichten zufolge handelt es sich dabei um die erste bundesweite Abschiebung nach Syrien seit 2011.

Die Abschiebung hat bundesweit scharfe Kritik von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen und Landesflüchtlingsräten ausgelöst. Unabhängig von der Bewertung des Einzelfalls ist festzuhalten, dass Syrien auch nach dem Sturz des Assad-Regimes weiterhin von Gewalt, massiven Menschenrechtsverletzungen und Armut geprägt ist. 

Auch auf politischer Ebene bestehen erhebliche Zweifel an der Zumutbarkeit von Rückführungen: So warnte selbst Außenminister Johann Wadephul Ende 2025 im Rahmen einer Reise nach Syrien ausdrücklich vor den anhaltend katastrophalen Zuständen im Land und erklärte, Abschiebungen dorthin seien derzeit nicht verantwortbar.

Besonders schwer wiegt zudem, dass die BILD-Zeitung erklärte, im Besitz der vollständigen Aufenthalts- und Asylakte des Betroffenen zu sein und in ihren Berichten detaillierte personenbezogene Daten zitierte. Dies wirft gravierende Fragen zum Datenschutz, zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit sowie zur möglichen politischen Instrumentalisierung kommunalen Verwaltungshandelns auf.

Die Fraktion Die Linke hält Abschiebungen nach Syrien derzeit für politisch verantwortungslos und menschenrechtlich hoch problematisch. Kommunen tragen eine besondere Verantwortung, Verwaltungshandeln nicht für populistische Symbolpolitik zu instrumentalisieren und den Schutz persönlicher Daten strikt zu wahren.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung der folgenden Fragen:

I. Rechtliche und fachliche Bewertung

1) Auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage hat die Stadt Gelsenkirchen die Abschiebung nach Syrien am 23.12.2025 veranlasst?

2) Welche Lageeinschätzung zu Syrien lag der Entscheidung zugrunde, und welche Quellen (Auswärtiges Amt, BAMF, andere Stellen) wurden herangezogen?

3) Wurde im Vorfeld geprüft, ob humanitäre, gesundheitliche oder sonstige Abschiebungshindernisse vorlagen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

II. Rolle der Stadt und des Landes

1) Welche Rolle spielte die Stadt Gelsenkirchen konkret bei der Entscheidung zur Abschiebung, welche Rolle das Land NRW?

2) Gab es Abstimmungen mit dem MKJFGFI oder anderen Landesbehörden zu dieser Abschiebung?

3) Ist die Stadt Gelsenkirchen aktuell bestrebt, weitere Abschiebungen nach Syrien vorzubereiten oder durchzuführen?

III. Datenschutz und Informationsweitergabe

1) Wie erklärt die Stadtverwaltung, dass der BILD-Zeitung detaillierte Informationen aus der Aufenthalts- und Asylakte des Betroffenen vorlagen?

2) Wurden personenbezogene Daten aus der Stadtverwaltung an Medien weitergegeben? Wenn ja, durch wen und auf welcher Rechtsgrundlage?

3) Wurden interne Prüfungen oder dienstrechtliche Schritte wegen eines möglichen Datenschutz- oder Geheimnisverstoßes eingeleitet?

4) Wie stellt die Stadt sicher, dass der Datenschutz von Geflüchteten künftig gewährleistet wird?

Präventives Handeln bei Räumungsklagen

Anfrage im ASA

Präventives Einschreiten der Stadt bei drohenden Räumungsklagen – Stand, Entwicklung und Wirksamkeit bestehender Maßnahmen 

Begründung: 

In der kommunalen Praxis ist bekannt, dass Räumungsklagen häufig hätten verhindert werden  können, wenn die Stadt bzw. die zuständigen Fachstellen frühzeitig Kenntnis von Mietrückständen  oder Zahlungsschwierigkeiten erhalten und interveniert hätten. Gleichzeitig wird in vielen Fällen  nachträglich argumentiert, Betroffene hätten sich „zu spät gemeldet“. Dies wirft die Frage auf, ob  bekannte strukturelle Probleme inzwischen wirksam angegangen wurden oder weiterhin fortbestehen. 

Ziel kommunaler Sozialpolitik muss es sein, Räumungsklagen möglichst frühzeitig zu verhindern.  Entscheidend ist nicht die nachträgliche Feststellung verspäteter Meldungen, sondern die Frage, obbestehende Präventionsstrukturen tatsächlich geeignet sind, sozial untragbare Räumungsklagen  wirksam zu vermeiden.  
 

Anfragen: 

1.  Wie viele Räumungsklagen gegen Haushalte mit Leistungsbezug (SGB II / SGB XII) wurden in 2024 und 2025 in Gelsenkirchen bekannt? 

2.  In wie vielen dieser Fälle ist es der Stadt gelungen, durch frühzeitiges Einschreiten  ( Beratung, Vermittlung, Übernahme von Mietschulden, Klärung von Jobcenter-Leistungen) eine Räumungsklage abzuwenden? 

3.  Hat sich die Zahl der abgewendeten Räumungsklagen im genannten Zeitraum erhöht, verringert oder stagniert? Bitte um eine Einschätzung der Entwicklung. 

4.  In wie vielen Fällen wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass ein präventives Eingreifen nicht mehr möglich war, weil der Kontakt zu den Betroffenen erst nach Einleitung der Räumungsklage zustande kam? 

5.  Welche konkreten Schritte hat die Stadt in den letzten Jahren unternommen, um früher Kenntnis von drohenden Mietrückständen zu erhalten (bessere Zusammenarbeit mit  dem Jobcenter, interne Verfahrensänderungen, frühzeitige Hinweise an Betroffene)? 

6.  Wird das bekannte Problem der „zu späten Meldung“ aus Sicht der Verwaltung inzwischen als strukturelles Defizit anerkannt? Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? 

7.  Gibt es Anzeichen dafür, dass besonders sozial problematische Räumungsklagen – etwa bei Familien, Alleinerziehenden oder gesundheitlich belasteten Personen – zahlenmäßig zurückgegangen sind? 

8.  Sieht die Verwaltung das Problem der vermeidbaren Räumungsklagen aktuell als zumindest ansatzweise gelöst, oder besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf? Falls Letzteres:  Welche zusätzlichen Maßnahmen hält die Verwaltung selbst für notwendig? 

Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung der Anfrage. 

 

Errichtung von Modulbauten an der Plutostraße

Anfrage im Ausschuss für Bildung

Begründung

Die Vorlage 25-30/00263 „Schul- und Bildungsentwicklung Gelsenkirchen; Modulbau -temporäre Erweiterung der Kapazitäten im Grundschulbereich am Standort Plutostr. 91“ stellt den Bedarf an zusätzlichem Schulraum dar und die Überbrückung durch die Nutzung eines Modulbaus am Standort Plutostraße. 

Die reine Bereitstellung von Unterrichtsräumen wird der Komplexität des Problems nicht gerecht. Seit einem Jahrzehnt werden jährlich immer wieder kurzfristig Mehrklassen gebildet und in bestehende Schulen integriert. Dadurch fallen diesen Schulen wichtige Fach-, Differenzierungs- und Betreuungsräume. Den Schulkindern wird so ihr Recht auf individuelle Förderung, besonders auch durch die sozialpädagogische Förderung beschnitten oder versagt. 
Auch fallen Bewegungsflächen, die den Kindern einen Ausgleich zur Enge in den Klassenräumen bieten, weg.

Für Kinder, Eltern und Beschäftigte an Schulen stellt sich nicht nur die Frage nach dem rechnerisch minimal benötigten Schulraum (Quantität), sondern nach der Qualität dieses Lebens- und Lernraumes. Auch daran bemisst sich schlussendlich der Bildungserfolg der Kinder und die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten.

Ich verweise auf den Zusammenhang zur Produktgruppe 2101 des „Vorberichts zum Haushalt 2026 -Entwurf- hier Seite 290: „Durch das Umsetzen notwendiger schulorganisatorischer Maßnahmen und optimal ausgestatteter Unterrichtsräume sollen Voraussetzungen geschaffen werden, die allen Schüler*innen gute Bildungschancen bieten, damit die Sicherung des Bildungserfolges sowie Chancengerechtigkeit gewährleistet werden.“
Wir sind nicht nur an der Plutostraße von diesem „Ziel“ recht weit entfernt.

 

Ich bitte die Verwaltung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

 

I. Schulfachliche Fragen

1) Wird mit der Errichtung der Modulbauten die GGS Wildenbruchplatz zum 1.8.2026 gegründet (inkl. Schulleitung/Kollegium/OGS-Betrieb/Sekretariat/Hausmeister) mit dem vorläufigen Sitz an der Plutostraße?

2) Welcher Grundschule wird dieser Bau andernfalls zur Nutzung durch Mehrklassen zugeordnet?

3) §81 (4) SchG setzt das Einverständnis der Schulleitung voraus. Ist das gegeben?

4) Mehrklassen dürfen laut Schulgesetz nur vorläufig (d.h. nach der Kommentierung max. 2 Jahre infolge) gebildet werden. Wie sieht die mittel- und langfristige Planung im Detail aus, damit in den nächsten Jahren keine oder nur einzelne Mehrklassen gebildet werden müssen?

5) Wie wird der Schülertransport organisiert?

6) Wie wird die OGS Betreuung/Verpflegung organisiert?     

 

II. Bauliche Fragen

1) Ist die Containeranlage neuwertig?

2) Ist die Anlage städtisches Eigentum oder angemietet?

3) Welche Nutzungsdauer strebt die Verwaltung an und wo liegt die maximale Nutzungsdauer der Anlage?

4) Ist für den ersten Bauabschnitt der Herstellung der Außenanlagen schon die Installation von Spielgeräten eingeplant oder handelt es sich nur um die Bereitstellung einer Spielfläche?

5) Wann wird der Gebäudekomplex der Tennishalle abgerissen?

6) Kann der Abriss ohne Einschränkung des laufenden Schulbetriebs gewährleistet werden?

Unterbringung obdachloser Menschen in der kalten Jahreszeit

Anfrage im ASA

Unterbringung obdachloser Menschen in der kalten Jahreszeit –Nutzungsbarrieren, Alternativen und Haustierregelungen

Begründung:
Nach Mitteilung der Stadt gibt es für obdachlose Menschen Übernachtungsangebote in städtischen Unterkünften und Notunterkünften, so dass niemand bei Kälte im Freien übernachten müsse. 

Zugleich ist bekannt, dass manche obdachlose Personen diese Angebote nicht nutzen – nicht aus Platzmangel, sondern aus Gründen wie z. B. schlechten Erfahrungen und Ängsten (z. B. Gewalterfahrungen, Raub) sowie anderen sozial-psychologischen Hürden. Außerdem bestehen oftmals  Einschränkungen, z. B. das Verbot von Tieren in den Unterkünften, was für manche Betroffene ein Hindernis darstellt.

Die reine Existenz von Unterkünften bedeutet nicht automatisch deren Nutzung durch alle  Betroffenen. Insbesondere Menschen mit traumatischen Erfahrungen und psychischen  Belastungen, sowie jene mit Tieren, fallen häufig durch gängige Angebote „durch das Netz“.  Andere Städte schaffen deshalb ergänzende Angebote, um diese Lücken zu schließen.

 

Wir bitten die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Platzkapazität und Nutzung (Winter 2025/2026):
a) Wie viele Übernachtungsplätze/Unterkünfte standen in der aktuellen kalten Jahreszeit (z. B. Dezember 2025 – Januar 2026) insgesamt zur Verfügung?
b) Wie hoch war die Belegungsquote (Plätze belegt vs. insgesamt) für diese Unterkünfte im gleichen Zeitraum?
c) Gab es Zeiträume, in denen Unterkünfte voll belegt waren? Wenn ja: Wann und an  welchen Standorten?

 

2. Nicht-Nutzung durch Betroffene:
a) Wie viele obdachlose Personen wurden im fraglichen Zeitraum von den städtischen oder Kooperationsstellen angesprochen, haben aber Unterkünfte nicht in Anspruch genommen?
b) Welche Gründe wurden am häufigsten seitens der Sozialarbeiter bzw. Streetworker dafür genannt (z. B. Angst, schlechte Erfahrungen, soziale/psychische Barrieren)?
c) Gibt es qualitative Erhebungen oder Fallzahlen, die belegen, wie oft diese Gründe zur Nichtnutzung geführt haben?

3. a) Welche aktuellen Projekte oder Planungen zur Schaffung alternativer Wohn- bzw.  Schlafangebote für obdachlose Menschen existieren derzeit in Gelsenkirchen  (z. B. Tiny Houses, modulare Wohnlösungen)?
b) Gibt es Überlegungen oder Pilotprojekte, haustierfreundliche  Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen (z. B. separate Bereiche, Kooperationen mit Tierschutzorganisationen / Tierheimen)                                                                                                                                                                          c) Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung, um Nutzungshürden zu reduzieren?

Schiedspersonen im Bezirk Nord

Bezirksverordneter Volker Gatezmeier

Betreff: Aufschlüsselung der in der Verwaltungsvorlage genannten 27.000 € im Zusammenhang mit Schiedspersonen im Bezirk Nord

 

Begründung:

Die ehrenamtliche Tätigkeit von Schiedspersonen ist für den sozialen Frieden und die außergerichtliche Konfliktlösung von großem Wert. Eine klare Aufschlüsselung der Mittel ist daher im Interesse der öffentlichen Nachvollziehbarkeit und Wertschätzung dieser Arbeit. In der Vorlage 2020-2025/09501 wird der Betrag von 27.000 € konsumtiv veranschlagt.

Ich bitte um eine Erläuterung, welche konkreten laufenden Kostenpositionen (z. B. Aufwandsentschädigungen, Verwaltungskosten, Raummieten, Schulungen) darin enthalten sind und ob sich der Betrag ausschließlich auf den Bezirk Nord bezieht.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung und zur Einschätzung der finanziellen Ausstattung der Schiedspersonen bitte ich daher um eine detaillierte Erläuterung.

Anfrage

1) Wie setzt sich der in der Vorlage genannte Betrag von 27.000 € genau zusammen?

2) Welche Einzelposten (z. B. Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder, Verwaltungskosten, Raummieten, Schulungen, Sachkosten)        sind darin enthalten?

3) Bezieht sich der Betrag vollständig auf eine einzelne Schiedsperson, oder sind mehrere Personen, Aufgabenbereiche oder    Kostenstellen darin berücksichtigt?

4) Wie hoch ist die jährliche Gesamtausstattung (finanziell und sachlich) für die Schiedspersonen im Bezirk Nord? Bitte um Aufteilung nach Personal- und Sachkosten

5) Wie viele Fälle oder Verfahren wurden von den jeweiligen Schiedspersonen im letzten Jahr im Bezirk Nord bearbeitet?

6) Wie viele Schiedspersonen sind aktuell hier tätig?

7)Gibt es Unterschiede in der finanziellen Ausstattung zwischen den einzelnen Bezirken?

8)Wie bewertet die Verwaltung die Angemessenheit der genannten Summe im Verhältnis zu den tatsächlichen Aufgaben, Fallzahlen und Belastungen der Schiedspersonen? 

 

Ich bitteum eine transparente Darstellung der Kostenstruktur und Ausstattung der Schiedspersonen, um deren Arbeit angemessen einschätzen und bewerten zu können.

Bearbeitungsdauer von Anfragen in der letzten Legislaturperiode

Bezirksverordneter Behzat Kizil

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
verehrte Verwaltung,

meine zweite Frage bezieht sich in eigener Sache.

Es geht um die Bearbeitung von Anfragen in der letzten Legislaturperiode. Mein Vorgänger hat die Antwort auf eine bereits im Januar 2025 gestellte Anfrage erst in der heutigen Sitzung erhalten. Dies ist natürlich suboptimal und trägt weder zu einem reibungslosen Arbeitsablauf noch zu einem effizienten Wissensaustausch bei.

Als Bezirksverordneter bestehe ich auf mein Recht, Auskunft zu erhalten, und darauf, dass diese insbesondere rechtzeitig nach der jeweiligen Anfrage erfolgt.

Um die Verwaltung nicht erneut unnötig in ein negatives Licht zu rücken, bitte ich um Auskunft zu folgenden Punkten:

  1. Bearbeitungszeit: Ist es der Verwaltung grundsätzlich möglich, Anfragen zeitnah zu beantworten, idealerweise bis zur nächsten Sitzung?
  2. Verspätungen: Sollte eine Antwort nicht fristgerecht erfolgen, wird dies künftig mit einer schriftlichen Begründung versehen?
  3. Einzelfall Januar 2025: Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Bearbeitung dieser Anfrage über neun Monate gedauert hat?

 

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Auskunft und die Berücksichtigung dieser organisatorischen Punkte.

Anfrage zu Baumfällungen im Bezirk Mitte

Bezirksverordneter Behzat Kizil

 

Begründung:

Betreffend der Vorlage von Baumfällungen im Bezirk Mitte ist aufgefallen, dass einzelne Baumfällmaßnahmen noch nicht auf dieser Liste stehen. Erst kürzlich sah ich auf der Grotusstraße in Höhe der Mittelinsel zwischen dem Discounter „Netto“ und der Automobilwerkstatt „ATU“, Ahornbäume, die mit einen roten „X“ markiert wurden. Was ich daraus entnehmen kann, ist offensichtlich. Auch diese Bäume wurden zur Fällung gekennzeichnet. 

Aus diesem Grund frage ich an:

1) Wieso stehen diese Bäume nicht auf der Dringlichkeitsliste? 

2)Gibt es weitere Bäume im Bezirk, die mit einem rotem „X“ gekennzeichnet sind?

3)Auf welcher Grundlage wurde die Fällung beschlossen? (z. B. Zustand, Verkehrssicherheit, Bauvorhaben)?

4) Wann ist die Fällung geplant?

5) Gibt es Ersatzpflanzungen oder ökologische Ausgleichsmaßnahmen?

6) Wie häufig wird die Bezirksverordnung mit in diesen Prozess einbezogen? (z.B. durch Führungen)

 

Anfrage im WIBG

 Kommunale medizinische Versorgungszentren (kMVZ)

In der Sitzung vom 26.11.2024 wurde unter TOP 12 das Papier „Ambulante ärztliche Versorgung in Gelsenkirchen“ vorgestellt. Darin heißt es, dass „die Installation und Inbetriebnahme eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums (kMVZ) (…) als letztes Mittel zu sehen“ wäre. Im Anschluss werden in dem genannten Papier gute Argumente für ein solches kMVZ genannt:

  • Es könnte eigenverantwortlich der drohenden Unterversorgung insbesondere in Teilgebieten entgegengewirkt werden.
  • Die Ärztinnen und Ärzte könnten selbstbestimmt ihrer ärztlichen Tätigkeit nachgehen, ohne sich in hohem Maße mit Management- und Verwaltungstätigkeiten beschäftigen zu müssen.
  • Die Stadt könnte den Standort mitbestimmen und würde aktiv dem Ärztemangel entsprechend der Bedarfe der Gelsenkirchnerinnen und Gelsenkirchner entgegenwirken, ohne eine zu hohe Kommerzialisierung befürchten zu müssen.

In einer mündlichen Anmerkung des Vertreters der Fraktion DIE LINKE wurde die Richtigkeit der vorstehenden Argumente unterstrichen und zusätzlich darauf hingewiesen, dass auch die Arbeits- und Lebenssituation von Ärztinnen und Ärzten in derartigen kMVZ deutlich besser ist. Zum Beispiel weil Arbeit und Freizeit besser planbar sind. Das erhöht die Attraktivität dieser Tätigkeit, was als wichtiges Ziel in dem genannten Papier benannt wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  • Warum soll ein kMVZ nur „als letztes Mittel“ zum Einsatz kommen?
  • Warum ist in der kurzen mündlichen Antwort vor allem darauf abgehoben worden, dass man „ein freiberufliches Gesundheitssystem“ wolle, und dass man „kMVZ aus der DDR kenne. Das wolle man nicht“?
  • Ist die Beurteilung von kMVZ mit ideologischen Scheuklappen vorgenommen worden, obwohl gute Argumente dafürsprechen?

Anfrage in der Bezirksvertretung Mitte

Zur Situation auf der Grimbergstraße

Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,

in der letzten Bezirksvertretungssitzung wurde die Sanierung der Grimbergstraße im Jahr 2025 aufgrund der Straßenschäden dort zu geplanten Kosten in Höhe von 650.000 € beschlossen.

Im Jahr 2022 wurde relevant dazu die Ausschreibung der Planung zur Umgestaltung bzw. Verlegung der Grimbergstraße zu geplanten Kosten in Höhe von 800.000 € beschlossen. Bereits am 2.3.2016 stellte Herr Röttgen in der BV Mitte eine Anfrage zur Sanierung der Grimbergstraße, und bekam die Antwort, dass eine Sanierung aufgrund einer grundlegenden Überplanung kurzfristig nicht in Aussicht gestellt werden kann.

Daher bittet DIE LINKE. um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann soll voraussichtlich die Umgestaltung bzw. Verlegung der Grimbergstraße durchgeführt werden bzw. wie ist der aktuelle Stand bei den Planungen zur Umgestaltung?
  2. Warum wurde die Ausschreibung der Planung zur Umgestaltung bzw. Verlegung erst 2022 durchgeführt, obwohl bereits 2016 eine Überplanung angedacht war, um die doppelte Bearbeitung der Straße mit den damit verbundenen doppelten Unannehmlichkeiten der VerkehrsteilnehmerInnen bzw. den wohl voraussichtlich höheren Kosten, als bei Zusammenlegung der Arbeiten, zu verhindern?

Anfrage im Rat

Dauerhafte Archivierung von Livestreams der Stadtratssitzungen 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
es ist begrüßenswert, dass die Sitzungen des Rates der Stadt Gelsenkirchen bereits per Livestream 
übertragen werden. Dies stellt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz, Bürgernähe und 
digitaler Teilhabe dar. Allerdings ist uns aufgefallen, dass lediglich die letzten zwei Sitzungen online 
abrufbar sind und ältere Sitzungen nicht archiviert und öffentlich zugänglich bleiben. 
Vor diesem Hintergrund stellen sich aus unserer Sicht folgende Fragen: 
1. Aus welchen Gründen werden ältere Livestreams nicht dauerhaft archiviert und der Öffentlichkeit 
zugänglich gemacht? 
2. Gibt es rechtliche, technische oder finanzielle Hürden, die einer dauerhaften Archivierung 
entgegenstehen? 
3. Welche Maßnahmen wären notwendig, um ein öffentliches Archiv aller Sitzungen zu ermöglichen – 
z. B. auf der städtischen Website oder über eine externe Plattform? 
4. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Bedeutung eines frei zugänglichen Archivs in Bezug auf 
Transparenz, demokratische Kontrolle und politische Bildung – insbesondere auch für junge 
Menschen, Berufstätige und politisch Interessierte, die nicht live teilnehmen können? 
Eine dauerhafte und niederschwellige Verfügbarkeit der Ratssitzungen würde nicht nur dem Prinzip 
der Transparenz gerecht werden, sondern könnte auch das Interesse und Vertrauen in 
kommunalpolitische Prozesse stärken. 

Anfrage im Ausschuss für Bildung

Über die Situation zum offenen Ganztag

Die Zahl der Kinder, die am offenen Ganztag an Grundschulen teilnehmen, steigt weiterhin an. Um einen aktuellen Überblick über die Situation zu bekommen, bitten wir die Verwaltung die folgenden Fragen zu beantworten.

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im laufenden Schuljahr die Grundschulen? (Bitte tabellarisch mit den Zahlen für jede einzelne Schule)

2. Wie viele davon sind zum offenen Ganztag angemeldet? (Bitte geben Sie sowohl die absoluten Zahlen als auch den prozentualen Anteil der Schülerinnen und Schüler im offenen Ganztag an)

3. Wie viele Ganztagsgruppen gibt es aktuell an der jeweiligen Schule?

4. Wie viele sozialpädagogische Fachkräfte sind aktuell im offenen Ganztag der jeweiligen Schulen beschäftigt? (gemeint sind hier Fachkräfte mit mindestens dreijähriger einschlägiger Ausbildung im Sinne der Personalverordnung NRW vom 04.08.2020)

5. Wie viele Plätze fehlen nach Einschätzung der Verwaltung aktuell im offenen Ganztag, damit ab dem Jahr 2026 der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz erfüllt werden kann?

6. Falls die Verwaltung die Einschätzung hat, dass der Rechtsanspruch 2026 noch nicht erfüllt werden kann: Bis zu welchem Zeitpunkt wird der Rechtsanspruch erfüllt werden können?

Anfrage im ASA

Anfrage zu den geplanten Sozialkürzungen in NRW und zu den Auswirkungen auf den Haushalt Gelsenkirchens

Vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs der Ampel-Koalition im Bund dürfte für die Verwaltung vieles schwierig zu prognostizieren sein, jedoch dürfte angesichts der Äußerungen von Herrn Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales der CDU in NRW am heutigen Vormittag im WDR eines klar sein, nämlich, dass die CDU Einsparungen in Höhe von 83 Millionen für alternativlos hält. Dieses Unwort aus der Ära Merkel lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass es unter einer, wenn es ganz übel kommt, CDU geführten Bundesregierung zu einem wirklichen Dammbruch kommen wird und dann auch in NRW einem radikalen Sozialabbau Tür und Tor geöffnet werden wird.

Die Fraktion Die Linke. möchte daher wissen:

  1. Wie hoch sind die nach jetzigem Stand geplanten Kürzungen?
  2. Was bedeuten die Kürzungen für den Haushalt von Gelsenkirchen? (Bitte um Auflistung der konkreten Bereiche und Projekte in denen Kürzungen vorgesehen sind   und Gegenüberstellung zu den bisherigen Zuschüssen/Förderungen. Das Papier der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW  zu den Auswirkungen der Haushaltsplanung 2025 bitten wir mit den konkreten Zahlen auf Gelsenkirchen herunterzubrechen.)
  3. Geht die Verwaltung davon aus, dass die im letzten Beirat für Menschen mit Behinderungen gemachten Aussagen, dass eventuelle Kürzungen im Bereich der Inklusion angeblich in Teilen wieder zurückgenommen werden sollen, bereits wieder Makulatur sind?
  4. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zu ergreifen, um den Kahlschlag im Sozialbereich aufzuhalten und einen Zusammenbruch der sozialen Infrastruktur zu verhindern?

Anfrage im Ausschuss für Verkehr/Mobilität

Anfrage zur Einführung von T30 Zonen

Die neue Straßenverkehrsordnung ist am 11. Oktober 2024 in Kraft getreten. Mit dieser Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften will die Bundesregierung insbesondere neue Handlungsspielräume für Länder und Kommunen eröffnen.

Lokale Entscheidungsträger erhalten damit mehr Möglichkeiten, den Mobilitäts- und Straßenverkehr sowie den Fußverkehr zu regeln. Laut der neuen StVo können Verkehrsbehörden der Länder und Kommunen in Zukunft leichter eine Tempobeschränkung von 30 Kilometer pro Stunde anordnen, und zwar in Bezug auf Vorfahrtstraßen, Spielplätze und viel genutzte Schulwege. Die Linke. Setzt sich schon seit Jahren für eine Erweiterung von Tempo 30 Zonen im Straßenverkehr ein.

In Anbetrachtdieser Änderung der StVo fragt Die Linke. an:

  1. An welchen der Straßen, die in den letzten Jahren besonders in der Diskussion waren (z.B. Middelicher Straße),  ist jetzt  nach der neuen StVo die Einführung von T 30 Zonen möglich?
  2. Gibt es neben der Tempo 30 Erleichterung auch Handlungsbedarf in den weiteren Bereichen,  die durch die neue StVo geregelt wurden wie z.B. 

a) Bewohnerparken

b) Sonderfahrspuren

c) Flächen für den Rad- und Fußverkehr 

Anfrage im Ausschuss für Bildung

Anfrage zur Prävention von Gewalt und Drogenkonsum an Gelsenkirchener Schulen

Der staatIiche BiIdungsauftrag setzt voraus, dass die SchuIe den SchüIerinnen und SchüIern einen 0rt der Sicherheit, der VerIässIichkeit und des Vertrauens bietet. Dies zu gewährIeisten ist zunächst Aufgabe aIIer an SchuIe BeteiIigten: SchüIerinnen und SchüIer, SchuIIeitung, Lehrkräfte, EItern sowie SchuIträger. 

Gerade zum Schulbeginn und bei den Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern erreichten uns als Fraktion zahlreichen Berichte von aufgebrachten Eltern,

die von der Schulleitung und Sozialarbeitern an den Schulen aufgeklärt wurden, dass Drogen, Waffen und Gewalt an vielen Gelsenkirchener Schulen an der Tagesordnung sind .Dies klingt wie ein Hilferuf der Schulbelegschaft.

Es ist unerIässIich, das Thema Sicherheit und Abwehr von GewaIt und Drogenkonsum, in aIIen SchuIen regeImäßig zum Gegenstand gemeinsamer ÜberIegungen zu machen. 

In Anbetracht der Schwere dieser Situation bitte ich um eine ausführliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:

  1. Wie viele Drogen und Gewaltdelikte innerhalb von Schulen gelangten den Schulaufsichtsbehörden zur Kenntnis? (bitte jährlich ab 2022 aufschlüsseln) Wie werden diese Vorkommnisse dokumentiert?
  2. Welche spezifischen Maßnahmen hat die Stadt Gelsenkirchen bisher implementiert, um Gewalt und Drogenmissbrauch an Schulen zu bekämpfen?
  3. Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen überwacht, und welche Ergebnisse konnten bislang erzielt werden?
  4. Welche Rolle spielen Schulen und lokale Behörden bei der Prävention und Intervention, und wie wird die Zusammenarbeit koordiniert?
  5. Welche finanziellen Mittel stehen für die Präventionsarbeit zur Verfügung, und sind diese Mittel ausreichend, um die angestrebten Ziele zu erreichen?
  6. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützten Bund die Land in der Präventionsarbeit gegen Drogen und Gewalt in Schulen?

Darüber hinaus fordere ich die Prüfung und mögliche Einführung zusätzlicher Maßnahmen, um das Problem effektiv zu adressieren. Dies könnte eine Erhöhung der Mittel für Präventionsprogramme, die Implementierung neuer gesetzlicher Regelungen oder die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und sozialen Diensten umfassen.

Anfrage im ASA

Fachkräftemangel an KiTas

Am 3. Juni.2024 veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband auf Basis einer Umfrage unter 1.760 Kitas und in Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück  seinen Kita-Bericht-2024, der laut begleitender Pressemitteilung die „wachsenden Defizite in Kindertageseinrichtungen“ aufzeige.

Lisa Paus Bundesfamilienministerin erklärte, dass in Deutschlands Kitas bis 2030 zwischen 50000 und 90000 Fachkräfte fehlen könnten. Der Report des Paritätischen spricht dagegen von 125.000 Stellen, die heute schon unbesetzt seien, im Mittel 2,6 pro Einrichtung. Ein Fünftel der abgefragten Kitas kann bestehende Betreuungsplätze deshalb gar nicht belegen, im Mittel 14 Plätze.

Hierzu stellt Die Linke folgende Fragen:

 

 

1. Mit welcher der oben genannten kursierenden Zahlen rechnet die Stadt Gelsenkirchen? Wieviele Fachkräfte in diesem Bereich fehlen schon jetzt hier in GE?

2. Wieviele Fachkräfte fehlen in den Gelsenkirchener Kita- Einrichtungen durchschnittlich pro Kita?

3. Wie hoch ist durchschnittlich die Zahl der Überstunden der einzelnen Mitarbeiter in den Gelsenkirchener Kitas?

4. Was soll unternommen werden, um diesen Fachkräftemangel zu beheben?

5. Wieviele Betreuungsplätze können aufgrund des Personalmangels gar nicht belegt werden?

6. Wieviele Arbeitskräfte in den Gelsenkirchener Kitas haben einen befristeten Vertrag?

7. Ist der Anteil der unbesetzten Stellen höher in Kitas in benachteiligten Sozialräumen?

8. Wie viele geeignete Bewerbungen lagen für eine ausgeschriebene Stelle durchschnittlich vor? Und gab es einen Zusammenhang zwischen der Höhe der strukturellen Belastung der Kita und der Anzahl der Bewerbungen?

9. 69% der Studienteilnehmer gehen davon aus, dass der Förder- bzw. Unterstützungsbedarf hinsichtlich der kindlichen Sprachentwicklung mit dem vorhandenen Personalschlüssel nicht umgesetzt werden kann. Wie hoch schätzt die Verwaltung diesen Wert in den Gelsenkirchener Einrichtungen?

 

Anfrage im ASA

Anfrage zum Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen

Deutschlandweit fehlt es den Kindertageseinrichtungen an 125.000 Fachkräfte Das Gute-Kita-Gesetz von 2019 sollte für eine bessere Betreuung an den Kitas sorgen. Eine Studie zeigt: Die Lage hat sich in den vergangenen Jahren drastisch verschlechtert.

Kindertagesstätten in Deutschland macht anhaltender Personalmangel zu schaffen, einer Studie zufolge fehlen mehr als zwei Fachkräfte pro Einrichtung. Oft seien es mehr, geht aus dem veröffentlichten Kita-Bericht 2024 des Paritätischen Gesamtverbandes hervor. Das entspreche aktuell 125.000 fehlenden Fachkräften im gesamten Bereich der Kindertagesbetreuung. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte unlängst von 50.000 bis 90.000 fehlenden Fachkräften in Deutschlands Kitas bis 2030 gesprochen.

Gelsenkirchen ist besonders davon betroffen. Wir fragen die Verwaltung, wie sich der Fachkräftemangel in Gelsenkirchen auswirkt und was man gedenkt zu tun, um unsere Kindertageseinrichtungen zu stärken.

  1. Was ist der Ist-Stand?
  2. Ist die Stadt Gelsenkirchen davon betroffen?
  3. Wie viele Stellen sind nötig, um den Bedarf in Gelsenkirchen zu decken?
  4. Welche Möglichkeiten gibt es, den enormen Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenzutreten?
  5. Welche Initiativen hat die Stadt Gelsenkirchen ergriffen, um potentielle Fachkräfte für die KiTas anzuwerben?

Anfrage im Ausschuss für Kinder Jugend und Familien

Inanspruchnahme nach Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Dazu haben wir  folgende Fragen:

  1. Wie viele Personen haben aktuell Anspruch auf Leistungen nach dem
    Bildung und Teilhabepaket, untergliedert nach den Leistungsbereichen
    a) Ausflüge und Klassenfahrten, b) Lernförderung, c) gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, d) Schulbedarf, e) Schülerbeförderung, f) Teilhabe am soziokulturellen Leben ?
  2. Wie viele Personen haben davon Leistungen bezogen, wie ist die Quote der
    Inanspruchnahme?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Inanspruchnahme
    angesichts der dramatischen Fakten der Kinderarmut steigern?

Anfrage im Ausschuss für Bildung

Anfrage zur Schulsituation in Gelsenkirchen

Gelsenkirchens Schulen haben durch steigende Schülerzahlen mit belastenden Personal- und Raumproblemen zu kämpfen. Zusätzliche Schülerinnen und Schüler benötigen zusätzliche Lernmittel im Rahmen des Lernmittelfreiheitsgesetzes.

Daher möchten wir das Augenmerk darauf richten, ob in Gelsenkirchen ausreichend  Lernmittel / Schulbücher zur Verfügung stehen und ob ausreichen Mittel dafür zur Verfügung stehen.

1. Gibt es hierzu belastbares Zahlenmaterial?

2. Ist ein Fehlbedarf zu erwarten bei weiter steigenden Schülerzahlen, und falls ja, sind hierfür Mittel im neuen Haushalt vorgesehen?

Anfrage im Ausschuss für Gesundheit

Anfrage zu long-covid Patienten in Gelsenkirchen

Long-covid scheint sich in der Bundesrepublik zu einer sich häufenden Krankheit zu entwickeln. Bundesweit wurden mehrere Tausend Fälle von long-covid gemeldet. Laut Statistiken ist jeder 20. Infizierte von diesen Folgen betroffen. DIE LINKE. möchte sich die aktuelle Situation in Gelsenkirchen vor Augen halten.

Dazu hat DIE LINKE folgende Fragen:

  1. Wie viele Menschen in unserer Stadt sind an long-covid Symptomen erkrankt?
  2. Wie viele Menschen haben sich nach der Impfung über gesundheitliche Schäden beklagt?
  3. Wie viele long-covid Patienten wurden dem Gesundheitsamt gemeldet?
  4. Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es für Long-covid Patienten?

Anfrage im HFBPD

Einnahmen der Stadt aus dem Nordsternparkfest

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

gerne würden wir für den nächsten HFBPDA folgende Fragen beantwortet haben.

Einnahmen der Stadt aus dem  Nordsternpark Fest

1. Welche Einnahmen generierte die Stadt Gelsenkirchen durch die Parkgebühren am Amphitheater an diesem Tag?

Anfrage im ASA

Inflationsausgleich für soziale Träger

In den vergangenen Jahren mussten soziale Träger in Gelsenkirchen unter finanziell kaum zu stemmenden Bedingungen ihre Arbeit verrichten. Dabei gibt es gerade in Gelsenkirchen großen Bedarf nach solchen Trägern.

Aus Gesprächen mit verschiedenen Trägern wissen wir, dass die Fortführung der Arbeit nur unter schwierigsten Bedingungen zu stemmen sein wird. Weiterer Personalabbau, Kürzung der Angebotsvielfalt könnten die Folge sein.

Um dies zu verhindern, muss gehandelt werden!

Angesichts der massiven Preissteigerungen in den Bereichen Energie und Grundnahrungsmitteln scheint uns weiterer Unterstützungsbedarf zu bestehen.

Aus diesem Grund stellt die Fraktion DIE LINKE. folgende Fragen an die Verwaltung:

  1. Wird es weitere Hilfen in Form eines Inflationsausgleichs für betroffene soziale Träger seitens der Stadt Gelsenkirchen geben?
  2. Wenn ja, wie hoch würden diese ausfallen? Wenn nein, warum nicht?

Anfrage an den RPA

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Bier,

die Linksfraktion würde zu dieser Sitzung folgende Frage beantwortet haben:

Unter TOP 1 Entwurf zum Jahresabschluss 31.12.2022:

Rechtlich gesehen werden auch die ca. 600 Insassen der JVA Gelsenkirchen als Einwohner gelistet.Ist das in Gelsenkirchen der Fall?

1. Hat der Bereich 14 im Zuge des Jahresabschlusses auch die Einwohnerzahl geprüft?

2. Werden die ca. 600 Insassen der JVA Gelsenkirchen miteinbezogen?

 

Anfrage im ASA

Mögliche Anpassungen zu den Kosten der Unterkunft

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Siebel,

 

die Linksfraktion würde zum nächsten ASA folgende Fragen beantwortet haben:

 

 

Mögliche Anpassungen zu den Kosten der Unterkunft

 

Nach dem nun von Finanzminister Lindner herausgegeben Entwurf für den Bundeshaushalt für das Jahr 2024 soll es bei Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II eine Kürzung von 700 Mio. Euro gegenüber den Ausgaben 2023 geben.

Die Unterkunftskosten (KdU) werden im Haushaltsplan um 700 Mio. niedriger angesetzt, so Seite 710 des Haushaltsplanes 2024. Im Jahr 2022 betrugen die Bundeskosten an den KdU 68,8 %, die Kosten für kommunale Leistungen somit 32,2 %. Rechnerisch bedeutet dies, die geplante Kürzung umfasst weitere 317 Mio. incl. den kommunalen KdU-Anteilen, somit stehen Kürzungen im Wert von rd. 1 Milliarde Euro im Raum.

Schon in den vergangenen Jahren mussten Leistungsbeziehende in Gelsenkirchen aus eigener Tasche für einen Teil ihrer tatsächlichen KdU selbst aufkommen. Dies hat die ohnehin dramatische finanzielle Situation von Leistungsbeziehern nach Corona, immens hohen Preissteigerungen im Energiesektor und einer Inflationsspirale weiter verschärft.

Die Verwaltungsvorlage Drucksache 20-25/4759 vom Mai 2023 gab bereits neue Anpassungen hinsichtlich der KdU bekannt. Wir fragen uns, ob es erneut sogenannte „Anpassungen“ zu Lasten der in unserer Kommune finanziell Schwächsten geben wird.

Die Sorge um diejenigen, die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld-Leistungen angewiesen sind, wächst mit jeder Nachricht über die geplanten Kürzungen. Die finanzielle Unsicherheit, die dadurch entsteht, könnte viele Menschen in existenzielle Nöte stürzen. Kürzungen bei den SGB II-Unterkunftskosten könnten nicht nur Rechtsbruch darstellen, sondern auch das Vertrauen in die politischen Versprechen untergraben.

Aus diesem Grund stellt die Fraktion DIE LINKE. folgende Fragen an die Verwaltung:

  1. Bis zu welcher Höhe übernimmt das Jobcenter Gelsenkirchen die Kosten für Grundmiete plus Nebenkosten?
  2. Wird es Anpassungen geben müssen? Wenn ja, wie hoch schätzt die Verwaltung diese ein?
  3. Wie hoch war die Anzahl von Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2020- 2023 denen nicht die vollen Kosten für Grundmiete und Nebenkosten gewährt wurde?
  4. Was bedeuten die Kürzungen im Bund für den kommunalen Haushalt und unsere Eigenmittel?
  5. In welcher Höhe schätzt man, werden die Bundesmittel für die KdU ausfallen?
  6. Wird der Eigenanteil der Kommune an den KdU steigen? 
  7. Wie viele Personen in Gelsenkirchen müssten nach der Kürzung mit weiteren Einbüßen bei den KdU leben?
  8. Welches Vorgehen haben Stadtverwaltung und Jobcenter zu kommenden Änderungen, um weitere Armut zu verhindern?

Anfrage im Rat der Stadt

Entstehungsprozess Lokales Handlungskonzepts gegen Antisemitismus

Antisemitismus ist, war und bleibt ein wichtiges Thema, dass wir als Gesamtgesellschaft bekämpfen müssen. DIE LINKE. begrüßt Maßnahmen und Bildungsarbeit in diesen Bereichen. Die Erarbeitung des Entwurfs eines lokalen Handlungskonzepts durch einen „schmalen“ Arbeitskreis und externen Institutionen haben jedoch einige Fragen hinterlassen. Unserer Fraktion ist nicht klar, unter welchen Kriterien der Arbeitskreis zur Erarbeitung einberufen worden ist. Dieser Arbeitskreis ist nach unserem demokratischen Verständnis nicht repräsentativ genug.  Auf der anderen Seite wurden unseres Erachtens nach wichtige kommunale politische Gremien und Parteien sowie weitere Institutionen und Organisationen, die sich gegen Rassismus und Diskriminierung stellen, nicht in den Erarbeitungsprozess miteinbezogen.

Aus diesem Grund stellt die Fraktion DIE LINKE. folgende Fragen an die Verwaltung:

  1. Nach welchen Kriterien wurde dieser Arbeitskreis zusammengestellt?
  2. Wurden Rat, Ausschüsse, BVen informiert bzw. in den Erarbeitungsprozess involviert?
  3. Wieso wurde der Integrationsrat nicht in den Erarbeitungsprozess involviert?
  4. Welche weiteren lokalen progressiven Organisationen waren neben den in dem Konzept aufgeführten daran beteiligt?
  5. Hat die Verwaltung weitere lokale Organisationen, die sich mit den Themen Rassismus, Antisemitismus, interreligiösem Dialog und Diskriminierung auseinandersetzen, eingeladen, sich diesem Arbeitskreis anzuschließen?

 

Anfrage im HFBPD

Anfrage zum Komplex Personalverwaltung Gelsendienste

Die Personalverwaltung der Gelsendienste wurde extern vergeben. Dazu hat DIE LINKE folgende Fragen:

  1. Wann wurde die Vergabe beschlossen?
  2. Durch welches Gremium wurde die Vergabe beschlossen?
  3. Gab es eine öffentliche Ausschreibung? Wenn nein, warum nicht? War das Rechnungsprüfungsamt eingeschaltet?
  4. Wie lange dauert der Vertrag noch an? Ist eine Neuvergabe geplant?
  5. Wie steht es mit dem Datenschutz? Wissen alle Mitarbeiter, wer ihre Daten nutzt? Gibt es Datenschutzerklärungen gegenüber ihnen?
  6. Wer vertritt Gelsendienste in Arbeitsgerichtsprozessen? Gelsendienste selbst oder der externe Verwalter?

Anfrage der Linksfraktion für den Ausschuss für Bildung

Wie steht es um die Bildung in unseren Grundschulen?

Bildung ist in der Kommune ein wichtiges Thema. Leider sieht die Bildung gerade für Kinder in Quartieren mit vielfältigen Herausforderungen und geringem Einkommen nicht immer gerecht aus. Denn dort stehen oftmals zwar Stellen zur Verfügung, aber sie sind nicht alle besetzt. Das führt dann aufgrund unzureichender Personalplanung des Landes NRW zu überfüllten Klassen.  In großen Klassen bleiben nach allen Studien und Untersuchungen, die veröffentlicht wurden, Kinder mit sprachlichem oder anderem Unterstützungsbedarf vielfach auf der Strecke.

 

Um sich ein Bild zu machen über die Situation an den Grundschulen in Gelsenkirchen fragen wir:

1. An welchen Grundschulen konnten wie viele Planstellen für Lehrkräfte nicht besetzt werden? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Grundschulen und Anzahl der Nicht-Besetzungen)

2. Zu welchen Konsequenzen bezogen auf die Klassengröße und die Stundentafel hat dies an den Grundschulen geführt? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Schulen)

3. Wie viele Lehrkräfte sind an welcher Grundschule beschäftigt und wie viele sind davon                  Seiten-/Quereinsteiger:innen? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Schulen)

4. Wie viele Stellen für weitere pädagogische Professionen sind an den Grundschulen verfügbar und welche sind davon nicht besetzt? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Schulen)

5. Welche Stellen für weitere pädagogische Professionen, die nicht besetzt werden konnten, werden wie vergütet?

 

Anfrage im Ausschuss für Bildung

Anmeldeverfahren an Grundschule

Anfrage zum Anmeldeverfahren an Grundschulen zum Schuljahr 2023/2024

 

Aufgrund der hohen Zahl von Kindern, die zum kommenden Schuljahr eingeschult werden, häufen sich die Absagen, die von einzelnen Schulen den Eltern mitgeteilt werden. Das Vorgehen dabei führt offensichtlich dazu, dass Kinder nicht an einer für sie wohnortnahen Grundschule unterkommen, sondern am Ende an deutlich weiter entfernten Schulen einen Platz bekommen, so dass für die betroffenen Kinder der Schulweg nicht mehr eigenständig bewältigt werden kann.

 

Aus diesem Grund möchten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen bitten:

  1. An welchen Grundschulen in Gelsenkirchen gab es zum kommenden Schuljahr mehr Anmeldungen als Plätze?

(Bitte tabellarische Auflistung der Schulen mit der Zahl der Abweisungen)

2. Trifft es zu, dass die jeweiligen Grundschulen eigenständig entschieden haben, welche Kinder aufgenommen wurden und wer eine Absage bekommen hat?

3. Soweit das Kriterium der Wohnortnähe ausschlaggebend für die Entscheidung war: Konnten die abgelehnten Kinder wohnortnah untergebracht werden

4. Wie viele Kinder in Gelsenkirchen haben aufgrund der Auswahlverfahren keinen Platz an der für sie nächsten Grundschule bekommen?

5. Wie viele Kinder haben aufgrund des Auswahlverfahrens einen Schulweg von mehr als 2 km?

Situation der Tafel in Gelsenkirchen

Beantwortet am 30.05.2022

Kontakt zur Ausländerbehörde

Beantwortet am 06.05.2021

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